Islamische Sozialbestattung in Hamburg
Was ist eine Sozialbestattung?
Eine Bestattung, bei der das Sozialamt teilweise oder ganz die Beerdigungskosten übernimmt wird Sozialbestattung genannt. Dies geschieht gemäß § 74 SGB XII.
Werden die Kosten einer Bestattung nach islamischen Ritus auch vom Sozialamt übernommen?
Das Sozialamt übernimmt im Falle einer Bewilligung die Kosten aller Leistungen, welche für eine würdevolle Bestattung notwendig sind. Hierbei wird auch auf religiöse Vorschriften Rücksicht genommen. Demnach zahlt das Sozialamt die Kosten für Leistungen, die für eine islamische Bestattung notwendig sind. Dazu gehören u. a. die Kosten einer Sarggrabstätte auf dem muslimischen Feld und die Gebühren für die Nutzung eines Waschraums für die rituelle Waschung.
Wichtiges zur Antragsstellung
Grundsätzlich gilt: Nur wer sich die Kosten der Bestattung wirklich nicht leisten kann, darf einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wer in der Lage ist, die Kosten zu bezahlen und dennoch einen Antrag stellt, macht sich strafbar.
Informationen zur Antragsstellung und zur zuständigen Einrichtung und finden Sie hier.
Kontaktdaten:
Miraç Bestattungen
Borgfelder Straße 67
20537 Hamburg
Tel.: +49 40 46861071
+49 159 01306183
E-Mail: [email protected]