Islamische Waschungen und Beisetzungen 
in Zeiten von Corona

Liebe Leserinnen und Leser,
 
wie Sie bereits mitbekommen haben, befinden wir uns zurzeit in außergewöhnlichen Zeiten. Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden seitens der Stadt Hamburg und bundesweit zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Diese haben auch Auswirkungen auf die islamische Bestattungskultur, so dürfen derzeit bei den Trauerfeiern für Verstorbene nur noch eine begrenzte Anzahl an Personen teilnehmen. 

Zwischenzeitlich war es sogar auf den Hamburger Friedhöfen verboten rituelle Waschungen durchzuführen. Diese Maßnahmen stellen für Muslime eine große Herausforderung dar, da die islamische Waschung eines Verstorbenen zu den wichtigen religiösen Pflichten gehört. So haben einige islamische Bestatter in Hamburg als Vorsichtsmaßnahme entschieden,  die Waschung von Covid-19-Verstorbenen zu unterlassen.

Wurden rituelle Waschungen von Covid-19-Verstorbenen gesetzlich verboten?
Man muss klarstellen: Die Waschung von Covid-19-Verstorbenen wurde gesetzlich nicht verboten. Das RKI erklärt: "Der allgemeine Umgang mit COVID-19-Verstorbenen entspricht dem Umgang mit an Influenza Verstorbenen." Demzufolge sollen Bestatter beim Umgang mit ihnen die Maßnahmen der Basishygiene einhalten. Mehr Information hierzu finden Sie hier.

Führt Miraç Bestattungen die rituelle Waschung von Covid-19-Verstorbenen durch?
Die rituelle Waschung eines Verstorbenen ist eine obligatorische Handlung im Islam und man sollte sich bemühen, diese durchzuführen. Bisher gibt es weder gesetzliche, gesundheitliche noch religionsrechtliche Gründe die Waschung zu unterlassen. Natürlich ist die Waschung eines Covid-19-Verstorbenen nicht ungefährlich. Durch Einhaltung der hygienischen Maßnahmen und besonderer Vorsicht wird das Risiko einer Infektion jedoch auf nahezu 0% reduziert. Dieser Umstand erlaubt und zwingt uns, weiterhin rituelle Totenwaschungen durchzuführen - auch von Covid-19-Verstorbenen.

Fazit: Solange es religionsrechtlich und gesetzlich nicht verboten ist, wird Miraç Bestattungen die rituelle Waschung und Beisetzung von Covid-19- Verstorbenen unter Einhaltung der Hygienemaßnamen durchführen. Angehörige können uns diesbezüglich rund um die Uhr kontaktieren.

Informationen zur erlaubten Anzahl an Trauergästen
Aktuell dürfen bei Beerdigungen unter freiem Himmel maximal 200 Personen (bei einer Inzidenz von unter 50) anwesend sein. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 99 beschränkt sich die erlaubte Personenzahl auf maximal 50 Personen. Steigt die Inzidenz über 100, so dürfen nur noch 30 Personen an Beisetzungen teilnehmen. Diese Anzahl gilt für Beerdigungen auf den beiden städtischen Friedhöfen Hamburg Ohlsdorf und Hamburg Öjendorf. Bei Trauerfeiern in der Kapelle liegt die Teilnehmerzahl je nach Raumkapazität der Kapelle zwischen 30 und 50 Personen.

Die Teilnehmerzahl für Abschiede und rituelle Waschungen beträgt maximal 3 Personen.

Muslimische Bestattungen im Leichentuch (ohne Sarg)
Ab dem 05.09.2020 ist es auf den Hamburger Friedhöfen wieder erlaubt, muslimische Beisetzungen ohne Sarg durchzuführen. Die Bedingungen hierfür sind:

1. Vorlage eines negativen Covid-19 Tests, welcher nicht älter als 2 Tage vor dem Tod ist.
2. Angehörige, welche in die Gruft steigen, um den Leichnam beizusetzen, müssen aus einem Haushalt kommen.  

Kontaktdaten:
Miraç Bestattungen
Borgfelder Straße 67
20537 Hamburg

Tel.: +49 40 46861071

            +49 159 01306183 
E-Mail: [email protected]