Die rituelle Einkleidung in die Leichentücher (Kafan)

Einleitung

Die Einkleidung eines verstorbenen Muslims/einer verstorbenen Muslima in das islamische Leichentuch ist ebenfalls wie die rituelle Waschung eine kollektive Verpflichtung für diejenigen Muslime, die in der Lage sind, diese durchzuführen. Sie wird unmittelbar nach Vollendung der rituellen Waschung verrichtet. Da sie ebenfalls zu den Gottesdiensten zählt, muss man sich bei der Verrichtungsweise an die im Koran und in den Überlieferungen genannten Vorschriften orientieren. 

Wichtige Aspekte, die man beachten sollte:

  • Würdevoller Umgang: Der Geist der verstorbenen Person ist anwesend und nimmt alles war. Sie muss wie ein lebendiger Mensch behandelt werden. D.h. es sollten nur die engsten Verwandten den Waschraum betreten, man sollte nichts tun, was dem Körper zusetzen oder schaden würde wie z. B. das trockene und schnelle Abziehen von Pflastern, festes Drücken der Körperglieder usw... 


  • Durchführung durch einen Muslim bzw. einer Muslima: Die Einkleidung eines/einer Verstorbenen muss von einer muslimischen Person durchgeführt werden. 
  • Die Absicht (Niyya): Die Einkleidung in die Leichentücher ist ein Gottesdienst (Ibada). Demzufolge muss die Absicht für die Verrichtung dieser Handlung die Ausführung des göttlichen Befehls und die damit verbundene Annäherung an Gott sein.


  • Tücher aus Baumwolle: Laut einigen Rechtsschulen ist es empfohlen, Tücher aus Baumwolle zu verwenden.


  • Reine und halal-erworbene Tücher: Die Tücher müssen rituell rein (taher) sein. Des Weiteren muss es auf eine erlaubte Art und Weise erworben sein. Tücher, welche rituell unrein (najes) sind oder widerrechtlich angeeignet wurden (ghasbi), sind für eine religionsrechtlich gültige Einkleidung des Verstorbenen nicht zulässig.

  • Undurchsichtige Tücher: Die Tücher müssen dementsprechend beschaffen sein, dass man nach der Einkleidung die Haut des/der Verstorbenen nicht mehr erkennen kann.   


  • Anzahl und Größe der Tücher: Es müssen mindestens drei Tücher verwendet werden. Bezüglich der Länge der Tücher wählt man eine Länge, die den gesamten Körper der/des Verstorbenen bedeckt (Standardgröße: 1,60 m x 2,40 m)

Die Verrichtungsweise der islamischen Einkleidung in das Leichentuch (Takfin) nach der Sunna des Propheten (sas.)


1. Zunächst breitet man die drei Tücher übereinander auf den Tisch aus. Wichtig ist hierbei: Die drei Schleifen, die man am Ende um den Körper bindet müssen bereits vorher unter den Tüchern platziert werden.

2. Nun legt man die verstorbene Person auf die Tücher. Wichtig: Es wäre besser das Handtuch, welches während der Waschung für die Bedeckung des Intimbereichs verwendet wurde (Sutra), mit einem neuen, trockenen Handtuch zu ersetzen.

3. Nun fängt man mit der Einkleidung an: Der Reihe nach bedeckt man zuerst mit dem ersten Tuch die rechte und dann die linke Körperhälfte der/des Verstorbenen. Nach der Einkleidung mit dem ersten Tuch kann die Sutra entfernt werden.

4. Zum Schluss bindet man die drei Schleifen. Bei Bedarf kann man auch mehr als drei Schleifen verwenden. Hinweis: Die Schleifen sollten nicht zu fest gebunden werden, da man sie bei der Beerdigung wieder öffnen muss. 

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