Das islamische
Totengebet
Das Totengebet ist ein zentraler Bestandteil der islamischen Bestattung. Sunnitische und schiitische Rechtstraditionen teilen das Ziel des Gebets: Allah um Vergebung und Barmherzigkeit für den Verstorbenen zu bitten. Im Ablauf bestehen jedoch Unterschiede.
Diese Übersicht stellt die verbreitete sunnitische Praxis und die jaʿfaritisch-schiitische Praxis nebeneinander dar. Innerhalb der sunnitischen Rechtsschulen bestehen in einzelnen Details Unterschiede.
Ein Gebet für den Verstorbenen.
Das islamische Totengebet wird nach dem Tod eines Muslims vor der Beisetzung verrichtet. Es ist kein gewöhnliches Rakʿa-Gebet: Es enthält weder Verbeugung (Rukūʿ) noch Niederwerfung (Suǧūd). Die Gemeinde steht und spricht Takbīr, Lobpreisungen und Bittgebete.
In der sunnitischen Tradition wird das Totengebet üblicherweise als Farḍ Kifāya, also als gemeinschaftliche Pflicht, eingeordnet. Auch in der jaʿfaritischen Rechtslehre besteht eine gemeinschaftliche Verpflichtung, das Gebet für einen verstorbenen Muslim unter den entsprechenden Voraussetzungen zu verrichten.
Würde, Gemeinschaft und Duʿāʾ.
Trotz unterschiedlicher Abläufe stehen in beiden Traditionen das Gebet für den Verstorbenen, die Würde des Menschen und die gemeinsame Verantwortung der muslimischen Gemeinschaft im Mittelpunkt.
Für den Verstorbenen
Das Totengebet enthält Bittgebete um Vergebung, Barmherzigkeit und einen guten Ausgang für den Verstorbenen.
Im Stehen
Das Gebet wird im Stehen verrichtet. Es gibt keine Verbeugung und keine Niederwerfung wie im täglichen Gebet.
Vor der Beisetzung
Das Totengebet gehört zum Ablauf der Bestattung und wird grundsätzlich vor der Beisetzung verrichtet.
Ṣalāt al-Janāza
In einer weit verbreiteten sunnitischen Form besteht das Totengebet aus vier Takbīrāt. Für die vier Takbīrāt gibt es unter anderem Belege in Ṣaḥīḥ al-Buḫārī und Ṣaḥīḥ Muslim. Die genaue Ausgestaltung einzelner Rezitationen unterscheidet sich zwischen den sunnitischen Rechtsschulen.
Erster Takbīr
Nach der Absicht wird „Allāhu akbar“ gesprochen. In der verbreiteten schafiitischen und hanbalitischen Form folgt die Rezitation von Sūrat al-Fātiḥa.
Zweiter Takbīr
Nach dem zweiten Takbīr werden Segenswünsche für den Propheten Muḥammad ﷺ gesprochen, häufig in Form der Ṣalāt Ibrāhīmiyya.
Dritter Takbīr
Danach folgt das Bittgebet für den Verstorbenen. Überliefert sind verschiedene Duʿāʾ, darunter Bitten um Vergebung, Barmherzigkeit und Schutz.
Allāhummaġfir lahu warḥamhu …
Vierter Takbīr
Nach dem vierten Takbīr wird das Gebet mit dem Friedensgruß beendet. Die genaue Zahl und Form der Taslīm kann je nach Rechtsschule unterschiedlich sein.
Ṣalāt al-Mayyit
Nach der jaʿfaritischen Rechtslehre umfasst Ṣalāt al-Mayyit fünf Takbīrāt. Die folgende Kurzform orientiert sich an den veröffentlichten Rechtsregeln von Ayatollah Sayyid Ali al-Sistani.
Das Gebet wird im Stehen mit der Absicht der Gottesnähe verrichtet. Der Verstorbene liegt vor den Betenden; nach den Regeln al-Sistanis muss man zur Qibla stehen und der Körper so liegen, dass der Kopf des Verstorbenen auf der rechten Seite des Betenden liegt.
Erster Takbīr
Nach der Absicht wird der erste Takbīr gesprochen. Danach genügt in der Kurzform das Glaubenszeugnis.
Zweiter Takbīr
Danach werden Segenswünsche für Muḥammad und die Familie Muḥammads gesprochen.
Dritter Takbīr
Nach dem dritten Takbīr wird um Vergebung für die gläubigen Männer und Frauen gebetet.
Vierter Takbīr
Nun wird speziell für den Verstorbenen gebetet. Die Formulierung wird an einen verstorbenen Mann oder eine verstorbene Frau angepasst.
Für einen verstorbenen Mann.
Fünfter Takbīr
Mit dem fünften Takbīr wird die Kurzform des Totengebets abgeschlossen. Es folgen dabei keine Rakʿa, kein Rukūʿ und kein Suǧūd.
Gemeinsames Ziel, unterschiedlicher Ablauf.
| Merkmal | Sunnitische Praxis | Jaʿfaritische Praxis |
|---|---|---|
| Anzahl der Takbīrāt | In der üblichen sunnitischen Praxis vier. | Fünf Takbīrāt. |
| Schwerpunkt nach den Takbīrāt | Je nach Madhhab u. a. al-Fātiḥa, Ṣalawāt und Duʿāʾ für den Verstorbenen. | Glaubenszeugnis, Ṣalawāt, Duʿāʾ für die Gläubigen und Duʿāʾ für den Verstorbenen. |
| Rukūʿ / Suǧūd | Nein. | Nein. |
| Abschluss | Abschluss mit Taslīm; Einzelheiten unterscheiden sich zwischen den sunnitischen Rechtsschulen. | Die Kurzform endet nach dem fünften Takbīr. |
Das Totengebet bei Miraç Bestattungen.
Wir begleiten muslimische Familien verschiedener Rechtsschulen und berücksichtigen bei der Organisation des Totengebets die gewünschte religiöse Praxis.
Sunnitisches Totengebet
Auf Wunsch koordinieren wir den Ablauf mit der Familie, dem zuständigen Imam und gegebenenfalls der Moschee.
- Abstimmung des Ortes und Zeitpunktes
- Koordination mit Imam oder Gemeinde
- Einbindung in den Bestattungsablauf
Schiitisches Totengebet
Ebenso kann das Totengebet nach jaʿfaritischer Praxis in den Bestattungsablauf integriert und entsprechend vorbereitet werden.
- Berücksichtigung der fünf Takbīrāt
- Koordination mit religiöser Begleitung
- Abstimmung mit Angehörigen und Gemeinde
Nachvollziehbar und quellenbasiert.
Für diese Übersicht wurden klassische Hadith-Überlieferungen zur sunnitischen Praxis sowie veröffentlichte jaʿfaritische Rechtsregeln herangezogen.
Bericht über das Totengebet des Propheten ﷺ für an-Naǧāšī mit vier Takbīrāt.
Quelle öffnenEbenfalls Überlieferung des Totengebets für an-Naǧāšī mit vier Takbīrāt.
Quelle öffnenIn den Hadithsammlungen sind Bittgebete des Propheten ﷺ um Vergebung und Barmherzigkeit für Verstorbene überliefert.
Quelle öffnenRegeln und Kurzform von Ṣalāt al-Mayyit mit fünf Takbīrāt.
Quelle öffnenStellung des Körpers, Qibla, Absicht und weitere Regeln nach der veröffentlichten Rechtslehre al-Sistanis.
Quelle öffnenBei Rezitation, Duʿāʾ und Taslīm bestehen zwischen hanafitischer, malikitischer, schafiitischer und hanbalitischer Praxis einzelne Unterschiede.
Vergleich öffnenWir begleiten Sie persönlich.
Bei Fragen zum Totengebet oder zum Ablauf einer islamischen Bestattung sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar.