Miraç Bestattungen · Hamburg

Welche Dokumente werden im Sterbefall benötigt?

Auch im Todesfall führt kein Weg an gewissen Formalitäten vorbei. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und übernehmen die erforderlichen Formalitäten.

Gut vorbereitet durch die notwendigen Formalitäten

Zunächst einmal benötigt der Bestatter eine Vollmacht, welche ihn dazu berechtigt, sämtliche Formalitäten und Arbeiten der Bestattung durchzuführen. Diese wird in der Regel zeitgleich mit der Auftragserklärung unterzeichnet.

Vollmacht für den Bestatter

Die Vollmacht berechtigt uns dazu, die erforderlichen Formalitäten und Arbeiten im Zusammenhang mit der Bestattung für Sie durchzuführen. Sie wird in der Regel gemeinsam mit der Auftragserklärung unterzeichnet.

Dokumente für die Friedhöfe Öjendorf und Ohlsdorf

Damit ein reservierter Beisetzungstermin endgültig gebucht werden kann, müssen spätestens 48 Stunden vor der Beisetzung bestimmte Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Friedhof eingereicht werden.

Kostenübernahmeerklärung

Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenübernahmeerklärung muss beim Friedhof – persönlich oder über den Bestatter – eingereicht werden.

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Grabkaufvollmacht

Auch die Grabkaufvollmacht muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Friedhof eingereicht werden.

Grabkaufvollmacht öffnen →

Dokumente für die Ausstellung der Sterbeurkunde

Nach Eintritt des Sterbefalls ist die Familie dazu verpflichtet, die nachfolgend aufgelisteten Dokumente einzureichen, damit der Bestatter den Sterbefall vollständig beim Standesamt anzeigen und die Ausstellung der Sterbeurkunde beantragen kann.

01
Sterbefallanzeige
Vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
02
Totenschein
Dieser wird vom Arzt ausgestellt.
03
Personalausweis oder Reisepass
Personalausweis oder Reisepass der bzw. des Verstorbenen.
04
Personenstandsurkunden
Ledig: Geburtsurkunde
Verheiratet: Heiratsurkunde und Ausweiskopie des Ehepartners
Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
Verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
05
Ggf. Geburtsurkunde der minderjährigen Kinder

Bei ausländischen Verstorbenen

Bei ausländischen Verstorbenen wird zusätzlich zum Reisepass der Aufenthaltstitel benötigt. Des Weiteren muss die jeweilige Personenstandsurkunde ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden.

Kranken- und Rentenversicherung

Nach Ausstellung der Sterbeurkunde melden wir die verstorbene Person von der Kranken- und Rentenversicherung für Sie ab. Hierzu benötigen wir die Rentenversicherungsnummer und eine Ablichtung der Krankenkassenkarte.

Sterbevierteljahr:

Der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin der verstorbenen Person kann in der Regel nach Ausstellung der Sterbeurkunde einen Vorschuss von drei Monatsrenten (Sterbevierteljahr) beantragen. Auf Wunsch übernehmen wir dies für Sie.

Teilen Sie uns hierfür die Rentenversicherungsnummer und die Kontodaten des hinterbliebenen Ehepartners mit.

Mehr über Sterbevierteljahr & Witwenrente

Sie müssen diese Formalitäten nicht allein bewältigen.

Wir unterstützen Sie bei den notwendigen Unterlagen und übernehmen die erforderlichen Formalitäten rund um die Bestattung.

Persönliche Beratung