Welche Dokumente werden im Sterbefall benötigt?
Auch im Todesfall führt kein Weg an gewissen Formalitäten vorbei. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und übernehmen die erforderlichen Formalitäten.
Gut vorbereitet durch die notwendigen Formalitäten
Zunächst einmal benötigt der Bestatter eine Vollmacht, welche ihn dazu berechtigt, sämtliche Formalitäten und Arbeiten der Bestattung durchzuführen. Diese wird in der Regel zeitgleich mit der Auftragserklärung unterzeichnet.
Vollmacht für den Bestatter
Die Vollmacht berechtigt uns dazu, die erforderlichen Formalitäten und Arbeiten im Zusammenhang mit der Bestattung für Sie durchzuführen. Sie wird in der Regel gemeinsam mit der Auftragserklärung unterzeichnet.
Dokumente für die Friedhöfe Öjendorf und Ohlsdorf
Damit ein reservierter Beisetzungstermin endgültig gebucht werden kann, müssen spätestens 48 Stunden vor der Beisetzung bestimmte Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Friedhof eingereicht werden.
Kostenübernahmeerklärung
Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenübernahmeerklärung muss beim Friedhof – persönlich oder über den Bestatter – eingereicht werden.
Kostenübernahmeerklärung öffnen →Grabkaufvollmacht
Auch die Grabkaufvollmacht muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Friedhof eingereicht werden.
Grabkaufvollmacht öffnen →Dokumente für die Ausstellung der Sterbeurkunde
Nach Eintritt des Sterbefalls ist die Familie dazu verpflichtet, die nachfolgend aufgelisteten Dokumente einzureichen, damit der Bestatter den Sterbefall vollständig beim Standesamt anzeigen und die Ausstellung der Sterbeurkunde beantragen kann.
Vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
Dieser wird vom Arzt ausgestellt.
Personalausweis oder Reisepass der bzw. des Verstorbenen.
Bei ausländischen Verstorbenen
Bei ausländischen Verstorbenen wird zusätzlich zum Reisepass der Aufenthaltstitel benötigt. Des Weiteren muss die jeweilige Personenstandsurkunde ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden.
Kranken- und Rentenversicherung
Nach Ausstellung der Sterbeurkunde melden wir die verstorbene Person von der Kranken- und Rentenversicherung für Sie ab. Hierzu benötigen wir die Rentenversicherungsnummer und eine Ablichtung der Krankenkassenkarte.
Sterbevierteljahr:
Der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin der verstorbenen Person
kann in der Regel nach Ausstellung der Sterbeurkunde einen
Vorschuss von drei Monatsrenten (Sterbevierteljahr) beantragen.
Auf Wunsch übernehmen wir dies für Sie.
Teilen Sie uns hierfür die Rentenversicherungsnummer und die Kontodaten des hinterbliebenen Ehepartners mit.
Mehr über Sterbevierteljahr & WitwenrenteSie müssen diese Formalitäten nicht allein bewältigen.
Wir unterstützen Sie bei den notwendigen Unterlagen und übernehmen die erforderlichen Formalitäten rund um die Bestattung.
Persönliche Beratung