Islamische Sozialbestattung in Hamburg
Unterstützung bei der Kostenübernahme einer islamischen Bestattung, wenn die Angehörigen die notwendigen Kosten nicht selbst tragen können.
Was ist eine Sozialbestattung?
Eine Bestattung, bei der das Sozialamt teilweise oder ganz die Beerdigungskosten übernimmt, wird Sozialbestattung genannt. Dies geschieht gemäß § 74 SGB XII.
§ 74 SGB XII – Übernahme von Bestattungskosten
Werden die Kosten einer Bestattung nach islamischem Ritus übernommen?
Islamische Bestattung trotz Kostenübernahme
Das Sozialamt übernimmt im Falle einer Bewilligung die Kosten aller Leistungen, welche für eine würdevolle Bestattung notwendig sind. Hierbei wird auch auf religiöse Vorschriften Rücksicht genommen.
Was kann dazugehören?
Demnach zahlt das Sozialamt die Kosten für Leistungen, die für eine islamische Bestattung notwendig sind. Dazu gehören unter anderem die Kosten einer Sarggrabstätte auf dem muslimischen Feld und die Gebühren für die Nutzung eines Waschraums für die rituelle Waschung.
Wichtig zur Antragstellung
Grundsätzlich gilt: Nur wer sich die Kosten der Bestattung wirklich nicht leisten kann, darf einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wer in der Lage ist, die Kosten zu bezahlen und dennoch einen Antrag stellt, macht sich strafbar.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Informationen zur Antragstellung sowie zur zuständigen Einrichtung finden Sie beim Hamburger Behördenfinder.
Informationen zur AntragstellungSie befinden sich in einem Trauerfall?
Wir begleiten Sie persönlich und unterstützen Sie bei der Organisation der islamischen Bestattung in Hamburg.
Persönliche Beratung